Pferdehalterhaftpflicht für den Deckhengst
Hengstbesitzer brauchen einen besonderen Versicherungsschutz für ihr Pferd. Zum einen besteht durch das Geschlecht und das starke Temperament eines Hengstes ein erhöhtes Versicherungsrisiko, zum anderen sollten unbedingt ungewollte Deckakte im Versicherungsumfang enthalten sein.
So ist ein Deckhengst gut versichert
Deckhengste, die im sogenannten Natursprung Stuten begatten, brauchen einen besonders guten Versicherungsschutz, da hier ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko besteht. Auch gegen ungewollte Deckakte sollte ein Deckhengst mitversichert sein – wie übrigens jeder Hengst. Denn wenn rossige Stuten in der Nähe sind, werden diese Tiere unberechenbar und sind meist nicht mehr zu halten. Da es dann zu Ausbrüchen von der Koppel kommen kann, muss die Pferdehalterhaftpflicht für Deckhengste unbedingt auch Flurschäden regulieren.
Abgestimmter Versicherungsschutz für Deckhengste
Deckhengste, die geritten werden, müssen auch gegen das Reitrisiko versichert sein. Dazu gehört ebenso das Fremdreiterrisiko und eventuell ein Versicherungsschutz bei vorhandenen Reitbeteiligungen. Deckhengste werden öfter in Pferdeanhängern transportiert, sei es zur Deckstation, zu Deckakten oder zu Ausstellungen. Auch wenn es hier zum Versicherungsfall kommt, muss die Pferdehalterhaftpflicht greifen. Selbstverständlich sollte der Hengst auch gegen Vermögens-, Sach- und Personenschäden in angemessener Höhe versichert sein. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche vor Gericht und die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gehört in eine Pferdehaftpflicht für Deckhengste.
Zusätzlicher Schutz durch Versicherung von Forderungsausfällen
Wer auf Nummer sicher gehen will, der achtet auf den Einschluss des Forderungsausfalls. Wenn ein fremdes Pferd den Deckhengst verletzt und nicht versichert ist, haftet der Pferdebesitzer mit seinem Privatvermögen. Wenn er nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen, übernimmt die Pferdehalterhaftpflicht des Deckhengstes die Regulierung des entstandenen Schadens. Besonders wichtig ist dies bei Verletzungen mit Langzeitfolgen wie Trittverletzungen, die zur Deckunfähigkeit führen oder den Deckhengst als Reitpferd untauglich machen.








