Pferdehalterhaftpflicht für Fohlen
Fohlen sind schon von Geburt an kleine Kraftpakete und haben jede Menge Unfug im Kopf. Deshalb gilt: Auch Fohlen müssen mit einer entsprechenden Pferdehalterhaftpflicht versichert werden und das vom ersten Tag an.
Pferdehalterhaftpflicht im ersten Lebensjahr
Von der Geburt bis zum 6. bei einigen Versicherungsgesellschaften bis zum 12. Lebensmonat, ist ein Fohlen kostenlos über die Mutterstute mitversichert. Diese Versicherungsklausel ist in der Pferdehalterhaftpflicht für die Stute mit enthalten. Je nach dem, wann der kostenlose Versicherungsschutz endet, muss das Fohlen ab diesem Tag eigenständig versichert werden. Da die Risiken für Reitpferde bei Fohlen noch nicht anfallen, also auch das Fremdreitrisiko entfällt, sind die Versicherungsprämien der Pferdehalterhaftpflicht für Fohlen vergleichsweise günstig.
Das muss die Pferdehalterhaftpflicht für Fohlen enthalten
Auch wenn bei Fohlen bestimmte Risiken entfallen, muss doch auf einen umfassenden Versicherungsschutz geachtet werden. Denn gerade halbwüchsige Fohlen und unausgebildete Jungpferde können schnell ein Risiko darstellen, vor allem dann, wenn sie nicht wirklich gut an den Menschen gewöhnt sind. Bei der Auswahl der Pferdehalterhaftpflicht gilt hier: Vorsicht vor übermäßig günstigen Versicherungsverträgen für Fohlen. Diese bieten meist nur minimalen Schutz und enthalten zum Beispiel keinen Versicherungsschutz bei Mietsachschäden. Auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Abwehr vor unberechtigten Ansprüchen vor Gericht fehlt bei sehr günstigen Pferdehalterhaftpflicht-Versicherungen.
Ein Pferd wird erwachsen
Wenn das Pferd den Fohlen- und Jungpferdstatus hinter sich hat, wird es in der Pferdehalterhaftpflicht hochgestuft. Dabei erweitert sich zum einen der Versicherungsumfang, zum anderen steigen die Versicherungsprämien. Schon beim Abschluss der Versicherung für das Fohlen sollte man die Bedingungen für eine Hochstufung vom Fohlen zum Reitpferd gründlich prüfen.








