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Pferdehalterhaftpflicht für Pony, Kleinpferd und Esel

Klein, aber oho – auch oder vielleicht gerade die kleinen Vertreter der Equiden haben es manchmal faustdick hinter den Ohren. Deshalb ist natürlich auch für kleine Pferde und Esel der Abschluss einer Pferdehalterhaftpflicht wichtig. Denn der Schaden, den die Tiere anrichten können, kann genauso dramatisch sein wie den, den ihre großen Verwandten verursachen können.

Das gehört in den Versicherungsumfang
Ponys, Kleinpferde oder Esel, die geritten werden, brauchen genau den gleichen Versicherungsschutz wie Großpferde. Reiter- und Fremdrisiko müssen abgedeckt werden, auch im Falle einer Reitbeteiligung muss die Versicherung dadurch entstehende Schäden begleichen. Weiterhin sollten Flurschäden, Turniere und Mietsachschäden mit im Versicherungsschutz enthalten sein. Hält man einen Hengst oder Deckhengst der Kleinpferderassen, dann muss auch der unbeabsichtigte Deckakt reguliert werden. Wer seine Pferde und Esel privat vor die Kutsche spannen möchte, muss auch hier darauf achten, dass das Pferd im Schadensfall versichert ist.



Pferdehalterhaftpflicht für den Fall der Fälle
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Kleinpferde oder Esel sollte man nicht nur die unmittelbaren Schadensfälle im Blick haben. Auch die Überprüfung von Schadensersatzansprüchen, die gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und der Forderungsausfall sollte in der Pferdehalterhaftpflicht mit enthalten sein. Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will, versichert das Tier auch noch gegen Mietsachschäden, die in der Mietbox oder im gemieteten Pferdeanhänger auftauchen können.