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Pferdehalterhaftpflicht für Zuchtstuten

Wie jedes andere Pferd auch, muss eine Zuchtstute gut versichert werden. Dies gilt umso mehr deshalb, weil Zuchtstuten für den Deckakt oft mehrere Tage in fremden Ställen verbringen – sie verbringen oft mehrere Tage in der Deckstation, müssen dorthin transportiert und wieder abgeholt werden. Allzu schnell kann eine Stute in der fremden Umgebung in Panik geraten und durchgehen.

Mit der Zuchtstute unterwegs
Wenn eine Stute gedeckt werden soll, ist oft die Fahrt zu einer Deckstation erforderlich. Damit eventuelle Schäden durch das Pferd versichert sind, ist auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten, der Mietsachschäden mit beinhaltet. In der Deckstation steht die Stute in fremden Boxen oder Offenställen. Wer für die Fahrt dorthin einen Pferdeanhänger ausleiht, der braucht ebenfalls einen Versicherungsschutz für den Fall, dass die Stute den Anhänger beschädigt. Ob in diesem Fall eine Selbstbeteiligung von der Versicherungsgesellschaft gefordert wird, steht in den Versicherungsbedingungen.

Versicherungsumfang für die Zuchtstute
Bei einer Pferdehalterhaftpflicht für Zuchtstuten müssen alle relevanten Versicherungsrisiken mit enthalten sein. Lediglich dann, wenn eine Zuchtstute aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht geritten wird, können Reit- und Fremdreiterrisiko, Turnierteilnahme oder Reitbeteiligungen aus dem Versicherungsumfang ausgenommen werden. Ansonsten gilt: je umfassender der Versicherungsschutz, desto weniger finanzielles Risiko besteht für den Pferdebesitzer.



Der Nachwuchs sollte mitversichert sein
Eine Stute, die als Zuchtstute eingesetzt werden soll, sollte mit einer Pferdehalterhaftpflicht versichert sein, bei der das Fohlen nach der Geburt mitversichert ist. Je nach Versicherungsgesellschaft gilt dieser kostenlose Versicherungsschutz für die ersten 6 Monate oder im ersten Lebensjahr. Mit diesem Versicherungsschutz ist das Fohlen von Geburt an in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mit abgesichert.