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	<title>Pferdehalterhaftpflicht</title>
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		<title>Was, wenn ich selbst der Geschädigte bin und der Schädiger kein Geld hat?</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:13:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn ein in eine Pferdehalterhaftpflicht versichertes Pferd von einem Dritten geschädigt wird, dann haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen für die Schäden. Kann der Schädiger den Schaden nicht begleichen, dann geht der Pferdebesitzer leer aus und muss alle entstehenden Kosten selbst tragen. Um nicht in diese Situation zu geraten, sollten in der Pferdehalterhaftpflicht auch Forderungsausfälle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ein in eine Pferdehalterhaftpflicht versichertes Pferd von einem Dritten geschädigt wird, dann haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen für die Schäden. Kann der Schädiger den Schaden nicht begleichen, dann geht der Pferdebesitzer leer aus und muss alle entstehenden Kosten selbst tragen. Um nicht in diese Situation zu geraten, sollten in der Pferdehalterhaftpflicht auch Forderungsausfälle mitversichert sein.</p>
<p><strong>Was ist ein Forderungsausfall?</strong><br />
Ein versichertes Pferd wird von einem anderen, nicht versicherten Pferd verletzt. Dies passiert leicht: Tritt- oder Bissverletzungen können zu Entzündungen führen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Bei Sportpferden kommen noch Leistungsausfälle hinzu, wenn die Verletzung schwerwiegender ist. Nun fordert der Geschädigte Pferdehalter vom Besitzer des Tieres die finanzielle Regulierung des Schadens. Wenn dieser jedoch nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen oder das Pferd keine Pferdehalterhaftpflicht hat, dann spricht man von einem Forderungsausfall. Der Geschädigte muss alle Kosten, die die Verletzung nach sich gezogen hat, alleine tragen.</p>
<p><strong>Forderungsausfall in der Pferdehalterhaftpflicht</strong><br />
Während Forderungsausfälle in privaten Haftpflichtversicherungen meist standardmäßig enthalten sind, sind sie in der Pferdehalterhaftpflicht oft eine Zusatzoption und müssen extra vereinbart werden. Wenn das Risiko Forderungsausfälle mitversichert ist, dann übernimmt die Pferdehalterhaftpflicht die Kosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen und die eigentlich der Schädiger begleichen müsste.</p>
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		<title>Wie lange ist der Nachwuchs mitversichert?</title>
		<link>http://pferdehalterhaftpflicht.net/wie-lange-ist-der-nachwuchs-mitversichert/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:12:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[In den meisten Pferdehalterhaftpflichtversicherungen sind Fohlen bis zu einem bestimmten Alter bei der Mutter mitversichert. Wer eine versicherte Stute decken lassen möchte, sollte dies bereits beim Abschluss der Pferdehalterhaftpflicht berücksichtigen und darauf achten, dass ein von der Stute geworfenes Fohlen in den ersten Lebensmonaten kostenfrei in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert ist. Altersgrenzen für die kostenfreie Versicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den meisten Pferdehalterhaftpflichtversicherungen sind Fohlen bis zu einem bestimmten Alter bei der Mutter mitversichert. Wer eine versicherte Stute decken lassen möchte, sollte dies bereits beim Abschluss der Pferdehalterhaftpflicht berücksichtigen und darauf achten, dass ein von der Stute geworfenes Fohlen in den ersten Lebensmonaten kostenfrei in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert ist.</p>
<p><strong>Altersgrenzen für die kostenfreie Versicherung in der Pferdehalterhaftpflicht</strong><br />
Fohlt eine Stute, dann ist der Nachwuchs beitragsfrei versichert, wenn dies in den Versicherungsbedingungen mit enthalten ist. Grundbedingung dafür ist allerdings, dass für die Stute schon vor der Geburt des Fohlens eine Pferdehalterhaftpflicht abgeschlossen wurde. Die Fohlen sind meist mindestens die ersten sechs Monate kostenfrei mitversichert, in manchen Pferdehalterhaftpflichtversicherungen ist dieser Zeitraum auf ein Jahr ausgedehnt, in Einzelfällen bieten die Pferdehalterhaftpflicht-Verträge beitragsfreie Mitversicherung in den ersten drei Lebensjahren bis zum Beritt. </p>
<p>Wenn das Fohlen verkauft wird, muss der neue Besitzer jedoch eine eigenständige Pferdehalterhaftpflicht abschließen, unabhängig davon, ob das Tier die Altersgrenze für die kostenfreie Mitversicherung bereits erreicht hat. Wenn das Fohlen die Altersgrenze der beitragsfreien Versicherung erreicht hat, wird meist automatisch eine Pferdehalterhaftpflicht abgeschlossen. Der vereinbarte Leistungsumfang ist abhängig von der Art der Haltung und der Nutzung des Pferdes.</p>
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		<title>Gilt die Versicherung auch im Ausland?</title>
		<link>http://pferdehalterhaftpflicht.net/gilt-die-versicherung-auch-im-ausland/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:11:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Regel umfasst die Pferdehalterhaftpflicht auch den Versicherungsschutz im Ausland, die Bedingungen sind jedoch von Versicherung zu Versicherung verschieden. Die individuellen Vertragsbedingungen der Pferdehalterhaftpflicht regeln die mögliche Dauer des Auslandaufenthaltes und die Länder, in denen der Versicherungsschutz für das Pferd gilt. In welchen Ländern haftet die Pferdehalterhaftpflicht Meistens umfasst der Versicherungsumfang das europäische Ausland, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Regel umfasst die Pferdehalterhaftpflicht auch den Versicherungsschutz im Ausland, die Bedingungen sind jedoch von Versicherung zu Versicherung verschieden. Die individuellen Vertragsbedingungen der Pferdehalterhaftpflicht regeln die mögliche Dauer des Auslandaufenthaltes und die Länder, in denen der Versicherungsschutz für das Pferd gilt.</p>
<p><strong>In welchen Ländern haftet die Pferdehalterhaftpflicht</strong><br />
Meistens umfasst der Versicherungsumfang das europäische Ausland, bei manchen Versicherern ist das Pferd weltweit versichert, teilweise sind nur bestimmte Länder von der Haftung ausgeschlossen. Pferdebesitzer, die mit ihrem Tier einen Auslandsaufenthalt planen, sollten vorher genau prüfen, wie die Pferdehalterhaftpflicht Aufenthalte im Ausland behandelt. Besonders wichtig ist der Versicherungsschutz im Ausland für Wanderreiter, die auf einer längeren Reittour mitunter unbeabsichtigt Ländergrenzen übertreten können. </p>
<p><strong>Wie lang ist das Pferd im Ausland versichert?</strong><br />
Die Standardfristen, in denen ein Pferd im Ausland über die Pferdehalterhaftpflicht versichert ist, liegen meistens bei</p>
<p>-	Einem bis drei Jahre im europäischen Ausland</p>
<p>-	Drei Monate bis ein Jahr im außereuropäischen Ausland</p>
<p>Auch hier ist eine genaue Prüfung der Leistungsbeschreibung der Pferdehalterhaftpflicht erforderlich. Die Fristen für die Auslandsaufenthalte müssen unbedingt eingehalten werden, da sonst der Versicherungsschutz für das Pferd erlischt.</p>
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		<title>Bis zu welcher Höhe haftet der Pferdehalter selbst für den verursachten Schaden?</title>
		<link>http://pferdehalterhaftpflicht.net/bis-zu-welcher-hohe-haftet-der-pferdehalter-selbst-fur-den-verursachten-schaden/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:10:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass ein Tierhalter für sein Tier haftet und für jeden Schaden, den das Tier verursacht aufkommen muss. Man spricht hier von einer sogenannten Gefährdungshaftung. Verursacht ein Pferd einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden haftet der Pferdehalter mit seinem kompletten Vermögen in der Höhe des angerichteten Schadens. Die Gefährdungshaftung nimmt den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass ein Tierhalter für sein Tier haftet und für jeden Schaden, den das Tier verursacht aufkommen muss. Man spricht hier von einer sogenannten Gefährdungshaftung. Verursacht ein Pferd einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden haftet der Pferdehalter mit seinem kompletten Vermögen in der Höhe des angerichteten Schadens.</p>
<p><strong>Die Gefährdungshaftung nimmt den Pferdehalter in die Pflicht</strong><br />
Liegt eine sogenannte Gefährdungshaftung vor, dann haftet der Pferdehalter auch dann für durch das Pferd entstandene Schäden, wenn er verantwortungsvoll mit dem Tier umgeht und seine Aufsichtspflichten tadellos wahrgenommen hat. Diese Gefährdungshaftung entsteht daraus, dass ein Pferd durch sein arttypisches Verhalten Schäden verursachen kann, ohne dass eine konkrete Ursache, wie zum Beispiel fahrlässiges Verhalten des Tierhalters, vorliegen muss.</p>
<p><strong>Haftung des Tierhalters</strong><br />
Aufgrund der unbegrenzten Haftung für vom eigenen Pferd verursachte Schäden, ist eine Pferdehalterhaftpflicht für jeden Pferdebesitzer ein unbedingtes Muss. Denn sonst kann ein größerer Schaden einen Pferdehalter leicht in den finanziellen Ruin treiben. Gleichzeitig ist die Wahl hoher Deckungssummen wichtig, denn auch wenn eine Pferdehalterhaftpflicht vorliegt gilt: Der Tierhalter haftet, wenn der entstandene Schaden die vereinbarten Deckungssummen überschreitet.</p>
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		<title>Welche Deckungssumme sollte man vereinbaren?</title>
		<link>http://pferdehalterhaftpflicht.net/welche-deckungssumme-sollte-man-vereinbaren/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:09:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Je höher die Deckungssumme, umso besser, denn Schäden, die ein Pferd verursacht können teuer werden. Besonders dann, wenn Personen beteiligt sind, gehen die Versicherungssummen schnell in Millionenhöhe. Deckungssummen möglichst hoch ansetzen Auch wenn höhere Deckungssummen meist auch höhere Versicherungsprämien für die Pferdehalterhaftpflicht bedeuten, sollte man als Tierhalter hier nicht schaden. Denn durch den Umstand, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Je höher die Deckungssumme, umso besser, denn Schäden, die ein Pferd verursacht können teuer werden. Besonders dann, wenn Personen beteiligt sind, gehen die Versicherungssummen schnell in Millionenhöhe.</p>
<p><strong>Deckungssummen möglichst hoch ansetzen</strong><br />
Auch wenn höhere Deckungssummen meist auch höhere Versicherungsprämien für die Pferdehalterhaftpflicht bedeuten, sollte man als Tierhalter hier nicht schaden. Denn durch den Umstand, dass es sich bei der Haftung für das Pferd um eine sogenannte Gefährdungshaftung handelt, ist der Tierhalter immer für sein Pferd verantwortlich – auch dann, wenn er alles richtig gemacht und weder Aufsichts- noch Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die private Haftung eines Tierhalters ist nach oben offen, das heißt, egal wie hoch der Schaden ist, den ein Tier anrichtet, der Besitzer muss bezahlen.</p>
<p><strong>Beispielhafte Deckungssummen</strong><br />
Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden mindestens in Höhe von 5 Millionen Euro zu wählen. Darüber hinaus können für weitere Schadensfälle zum Beispiel folgende Deckungssummen in der Pferdehalterhaftpflicht gewählt werden:</p>
<p>-	250.000 Euro für Vermögensschäden</p>
<p>-	250.000 Euro für Mietsachschäden</p>
<p>-	40.000 Euro für Forderungsausfälle</p>
<p>Dies sind wichtige Punkte, die mit ausreichenden Deckungssummen mitversichert sein sollten.</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsbeiträge</strong><br />
Mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall können die Versicherungsprämien reduziert werden. Dies macht vor allem bei der Haltung von mehreren Pferden Sinn. Je nach Vertragsbedingungen und Schadensereignis werden Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 bis 500 Euro vereinbart.</p>
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		<title>Muss ich jedes Pferd einzeln versichern?</title>
		<link>http://pferdehalterhaftpflicht.net/muss-ich-jedes-pferd-einzeln-versichern/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:07:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer mehrere Pferde hält, braucht für jedes Pferd eine gesonderte Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Die Tiere sind dort einzeln namentlich vermerkt und auch der Versicherungsumfang kann für jedes Pferd einzeln festgelegt werden. Gruppenhaltung von Pferden – Pferdehalterhaftpflicht Die Haltung von mehreren Pferden ist teuer, das schlägt sich auch in den Beiträgen für die Pferdehalterhaftpflicht nieder. Allerdings gewähren die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer mehrere Pferde hält, braucht für jedes Pferd eine gesonderte Pferdehalterhaftpflichtversicherung. Die Tiere sind dort einzeln namentlich vermerkt und auch der Versicherungsumfang kann für jedes Pferd einzeln festgelegt werden.</p>
<p><strong>Gruppenhaltung von Pferden – Pferdehalterhaftpflicht</strong><br />
Die Haltung von mehreren Pferden ist teuer, das schlägt sich auch in den Beiträgen für die Pferdehalterhaftpflicht nieder. Allerdings gewähren die meisten Versicherungsgesellschaften Rabatte, wenn mehr als ein Pferd versichert wird. Diese Rabatte können zum Beispiel vorsehen, dass für das 1. Pferd 100% der Versicherungsprämie anfallen, für das 2. Pferd nur noch 75% und ab dem 3. Pferd noch 50%. Dies mindert die Kostenlast des Tierhalters für die Versicherungsbeiträge. Die Bedingungen für die Versicherung von mehreren Pferden in der Pferdehalterhaftpflicht legt jeder Versicherer individuell fest.</p>
<p><strong>Pferdehalterhaftpflicht für Fohlen und Jungtiere</strong><br />
Eine Ausnahme bilden Fohlen und Jungtiere, die in der Pferdehalterhaftpflicht in der Regel für einen bestimmten Zeitraum mitversichert sind. Je nach Vertragsbedingungen ist für diese Tiere die ersten sechs Monate, mitunter auch die ersten drei Lebensjahre keine gesonderte Pferdehalterhaftpflicht erforderlich, da die Tiere bei der Mutterstute mitversichert sind. Wenn die Pferde das Alter überschritten haben, bis zu dem sie als Fohlen oder Jungtiere im Versicherungsschutz der Stute eingeschlossen sind, wird für sie ebenfalls eine eigene Pferdehalterhaftpflicht fällig.</p>
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		<title>Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:06:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Schließt man eine Pferdehalterhaftpflicht ab, dann stellt sich die Frage nach der Höhe der sogenannten Deckungssummen. Die Deckungssumme bezeichnet den Höchstbetrag, für den eine Pferdehalterhaftpflicht pro Schadensfall haftet. Prinzipiell sollten die Deckungssummen möglichst hoch gewählt werden, um für jeden möglichen Schaden gut gerüstet zu sein. Versicherungssummen in der Pferdehalterhaftpflicht ausreichend hoch wählen Die Schäden mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schließt man eine Pferdehalterhaftpflicht ab, dann stellt sich die Frage nach der Höhe der sogenannten Deckungssummen. Die Deckungssumme bezeichnet den Höchstbetrag, für den eine Pferdehalterhaftpflicht pro Schadensfall haftet. Prinzipiell sollten die Deckungssummen möglichst hoch gewählt werden, um für jeden möglichen Schaden gut gerüstet zu sein. </p>
<p><strong>Versicherungssummen in der Pferdehalterhaftpflicht ausreichend hoch wählen</strong><br />
Die Schäden mit den höchsten Versicherungssummen sind in der Regel Personenschäden, da hier oft Folgekosten durch dauerhafte Schädigungen auftreten. Für diesen Fall sollten die Deckungssummen der Pferdehalterhaftpflicht so hoch wie möglich gewählt werden. Auch Sachschäden können im Ernstfall in Millionenhöhe gehen, so dass auch hier eine entsprechend hohe Deckungssumme zu empfehlen ist. Etwas anders liegt der Fall bei Vermögensschäden. Im Zusammenhang mit Pferden sind reine Vermögensschäden – also Schäden, die weder im Zusammenhang mit Personen noch mit Sachen stehen – sehr selten. Aus diesem Grund kann hier die Deckungssumm durchaus niedriger gewählt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Deckungssummen in der Größenordnung von 5 bis 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden gewählt werden. Denn ein Tierhalter, der nicht ausreichend abgesichert ist, haftet mit seinem privaten Vermögen.</p>
<p><strong>Prämienhöhen durch Selbstbeteiligung senken</strong><br />
Wer bei hohen Deckungssummen trotzdem günstige Versicherungsbeiträge bezahlen möchte, der sollte für die Schadensregulierung in der Pferdehalterhaftpflicht eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je nach Versicherungsgesellschaft sind hier unterschiedliche Optionen möglich. Der Eigenanteil, den der Tierhalter trägt, versteht sich pro Schadensfall. In einigen Fällen wird die Selbstbeteiligung nicht als Festbetrag, sondern als prozentualer Anteil berechnet.</p>
<p><strong>Höchstsummen bei der Schadensregulierung beachten</strong><br />
Für den Umfang, in dem eine Pferdehalterhaftpflicht bei Schäden haftet, sind in der Regel Grenzen gesetzt. Im Versicherungsvertrag ist festgelegt, wie in der Pferdehalterhaftpflicht die jährliche Maximaldeckung begrenzt ist. Möglich sind hier Vereinbarungen, die die Haftungssummen auf das Zweifache oder auch auf das dreifache der Deckungssummen begrenzen.</p>
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		<title>Welche Schäden sind wahrscheinlich?</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:05:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Pferde sind starke und zum Teil unberechenbare Tiere, die großen Schaden anrichten können. Besonders dann, wenn sie sich erschrecken und außer Kontrolle geraten, sind Unfälle und Sachschäden schnell passiert. Dabei gibt es typische Schadensfälle, die häufiger vorkommen und die auf jeden Fall im Versicherungsumfang enthalten sein sollten. Typische Personenschäden Der Tierhalter haftet für sein Pferd, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pferde sind starke und zum Teil unberechenbare Tiere, die großen Schaden anrichten können. Besonders dann, wenn sie sich erschrecken und außer Kontrolle geraten, sind Unfälle und Sachschäden schnell passiert. Dabei gibt es typische Schadensfälle, die häufiger vorkommen und die auf jeden Fall im Versicherungsumfang enthalten sein sollten.</p>
<p><strong>Typische Personenschäden</strong><br />
Der Tierhalter haftet für sein Pferd, wenn es andere Menschen verletzt – dies gilt sogar dann, wenn der Halter seine Sorgfalts- und Aufsichtspflicht voll erfüllt hat. Typische Unfälle, die trotzdem vorkommen können, sind zum Beispiel Tritt- und Bissverletzungen, die eine Person durch das Pferd erleidet. Weitere Schäden entstehen zum Beispiel beim Ausritt: Der Reiter stürzt und zieht sich eine Verletzung zu. Je nachdem, um wen es sich handelt, tritt die Pferdehalterhaftpflicht in Kraft: Dies ist bei versichertem Fremdreiterrisiko und bei einer entsprechenden Versicherung für Reitbeteiligungen der Fall. Erleidet der Tierhalter selbst eine Verletzung, zahlt die Unfallversicherung allerdings nicht.</p>
<p><strong>Typische Sachschäden</strong><br />
Hierbei kann es sich zum einen um Bagatellschäden handeln, wie zum Beispiel eine zerbissene Jacke oder andere Gegenstände oder eine Beschädigung von Sachen durch einen Pferdetritt. Schwerwiegender sind meist Sachschäden, die ein Pferd beim Durchgehen verursacht. Dies können kaputte Zäune sein, die Schäden an Fahrzeugen, wenn ein Pferd einen Verkehrsunfall verursacht oder die Beschädigung von Pferdeanhängern und Pferdeboxen. Für letzteren Fall sollte die Pferdehalterhaftpflicht einen Versicherungsschutz bei Mietsachschäden bieten. Ein weiterer typischer Sachschaden ist der sogenannte Flurschaden, der sowohl durch ein ausgebrochenes Pferd als auch bei einem Ausritt zustande kommen kann. Ein Flurschaden liegt etwa vor, wenn das Pferd einen Acker zerstört und die Zerstörung zum Ernteausfall führt oder durch eine Neueinsaat Kosten entstehen. Auch die Zerstörung von Büschen, Hecken oder Wegen zählt als Flurschaden.</p>
<p>Bei jedem Schaden, den ein Pferd verursacht, greift erst einmal die Gefährdungshaftung des Tierhalters. Darüber hinaus prüft die Pferdehalterhaftpflicht jedoch, ob bei einem Schaden Dritte eine Mitschuld trifft. Dies kann besonders bei Personenschäden relevant sein, trifft aber oft auch aus Sachschäden zu.</p>
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		<title>Was ist versichert?</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:03:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Pferdehalterhaftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden an Personen, Sachen und am Vermögen Dritter abdeckt, die ein versichertes Pferd verursacht hat. Allerdings haftet und zahlt die Pferdehalterhaftpflicht nicht in allen Fällen. Bestimmte Schadensereignisse fallen unter den Haftungsausschluss, bzw. werden nur dann reguliert, wenn die entsprechende Option im Versicherungsumfang enthalten ist. Hier haftet die Pferdehalterhaftpflicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pferdehalterhaftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden an Personen, Sachen und am Vermögen Dritter abdeckt, die ein versichertes Pferd verursacht hat. Allerdings haftet und zahlt die Pferdehalterhaftpflicht nicht in allen Fällen. Bestimmte Schadensereignisse fallen unter den Haftungsausschluss, bzw. werden nur dann reguliert, wenn die entsprechende Option im Versicherungsumfang enthalten ist.</p>
<p><strong>Hier haftet die Pferdehalterhaftpflicht</strong><br />
Grundsätzlich zahlt eine Pferdehalterhaftpflicht für Schäden an Dritten. Für Schäden, die dem Tierhalter durch das eigene Pferd entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Im Bereich der Personenschäden sind Verletzungen und Todesfälle durch das versicherte Pferd abgedeckt, im Bereich der Sachschäden haftet die Pferdehalterhaftpflicht, wenn das Pferd das Eigentum anderer Personen beschädigt oder zerstört. Entscheidend für die Frage, was versichert ist, ist der Leistungsumfang der Pferdehalterhaftpflicht, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Grundsätzlich sollte der Versicherungsschutz folgende Leistungen umfassen:</p>
<p>-	Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen</p>
<p>-	Die Wiedergutmachung des Schadens</p>
<p>-	Die gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter</p>
<p>Darüber hinaus sollten verschiedene Versicherungsoptionen in die Pferdehalterhaftpflicht mit aufgenommen werden, damit im Schadensfall kein Haftungsausschluss besteht. Dies sind zum Beispiel Fremdreiterrisiko, Reitbeteiligung, Turnierteilnahme oder die Versicherung gegen Forderungsausfälle.</p>
<p><strong>Haftungsausschlüsse in der Pferdehalterhaftpflicht</strong><br />
Die Pferdehalterhaftpflicht springt nicht ein, wenn da eigene Pferd dem Tierhalter einen Sach- oder Personenschaden zufügt. Auch für Sachschäden, die bei Familienangehörigen oder Personen auftreten, die mit dem Tierhalter in häuslicher Gemeinschaft leben, haftet die Versicherung in der Regel nicht.<br />
Grundsätzlich entscheidet der Versicherer immer im Einzelfall, ob ein Versicherungsschutz durch die Pferdehalterhaftpflicht besteht. Wer sich möglichst umfassend absichern möchte, sollte hohe Deckungssummen wählen und alle Optionen in die Versicherung mit einschließen, die auf die jeweilige Pferdehaltung zutreffen.</p>
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		<title>Wer ist versichert?</title>
		<link>http://pferdehalterhaftpflicht.net/wer-ist-versichert/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 19:01:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Olesja</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://pferdehalterhaftpflicht.net/?p=84</guid>
		<description><![CDATA[Nicht alle beteiligten Personen sind im Falle eines Schadens in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert. Die Versicherungsbedingungen und –verordnungen ziehen klare Grenzen, für welche Personenkreise im Schadensfall eine Haftung übernommen, bzw. wo diese ausgeschlossen wird. Diese Personen sind in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert In der Pferdehalterhaftpflicht ist der Tierhalter selbst mitversichert, darüber hinaus auch alle Personen, die zeitweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht alle beteiligten Personen sind im Falle eines Schadens in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert. Die Versicherungsbedingungen und –verordnungen ziehen klare Grenzen, für welche Personenkreise im Schadensfall eine Haftung übernommen, bzw. wo diese ausgeschlossen wird.</p>
<p><strong>Diese Personen sind in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert</strong><br />
In der Pferdehalterhaftpflicht ist der Tierhalter selbst mitversichert, darüber hinaus auch alle Personen, die zeitweise als private Tierhüter fungieren. Als Tierhüter zählt, wer sich für einen bestimmten Zeitraum im Auftrag des Tierhalters vollverantwortlich um das Pferd kümmert. Dieser Fall kann zum Beispiel dann eintreten, wenn ein Freund des Tierhalters dessen Pferd während der Urlaubszeit versorgt. Weiterhin sind Reitbeteiligungen und Fremd- oder Gastreiter mitversichert, allerdings muss dieser Versicherungsumfang meist zusätzlich in die Pferdehalterhaftpflicht mit aufgenommen werden. Ist dies der Fall, dann ist das Pferd auch bei allen Unfällen und Schadensfällen versichert, die es unter der Aufsicht dieser Personen verursacht.</p>
<p>Je nach Versicherungumfang sind auch Verletzungen, die das Pferd der Reitbeteiligung oder dem Fremdreiter zufügt, in der Haftung enthalten. Hier sind die Versicherungsbedingungen der Pferdehalterhaftpflicht allerdings gründlich zu prüfen.</p>
<p><strong>Haftungsausschluss in der Pferdehalterhaftpflicht</strong><br />
Im Versicherungsumfang der Pferdehalterhaftpflicht nicht enthalten, sind Familienangehörige. Dies bezieht sich sowohl auf Schäden, die das Pferd im Zusammenhang mit diesem Personenkreis verursacht als auch auf Verletzungen an Familienmitgliedern selbst. In vielen Pferdehalterhaftpflichtversicherungen sind auch die Personen von der Haftung ausgenommen, die mit dem Tierhalter, bzw. dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Es empfiehlt sich, Angehörige, die mit dem Tier umgehen zusätzlich in die Pferdehalterhaftpflicht mit aufzunehmen. Auch Reitbeteiligungen sind oft in der Pferdehalterhaftpflicht von der Haftung ausgeschlossen, bzw. die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die das Pferd anderen Personen unter der Aufsicht der Reitbeteiligung zufügt. Hier wird von einigen Versicherungsgesellschaften noch unterschieden, ob eine sogenannte Mithalterschaft vorliegt oder nicht. Für diesen Fall ist es wichtig, dass die Person, die die Reitbeteiligung hält, eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.</p>
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