Versicherte Risiken
Eine Pferdehalterhaftpflicht ist nur so gut, wie die Risiken, die mit ihr versichert sind. Neben verschiedenen speziellen Versicherungsleistungen gibt es Grundleistungen, die jede Pferdehalterhaftpflicht beinhalten sollte. Besonders bei sehr günstigen Tarifen sollte man darauf achten, dass eventuelle Haftungsausschlüsse den Versicherungsschutz im Schadensfall gefährden. Auch die Deckungssummen sollten nicht zu niedrig gewählt werden – ein durch ein Pferd angerichteter Schaden kann leicht in Millionenhöhe gehen, vor allem dann, wenn es sich um einen oder mehrere Personenschäden handelt.
Mindestansprüche an eine Pferdehalterhaftpflicht
Folgenden Risiken sollten unbedingt in der Pferdehalterhaftpflicht enthalten sein – unabhängig davon, welches oder wie viele Tiere man hält.
- Fremdreiterrisiko:
Wenn Freund oder Verwandte das versicherte Pferd reiten, muss ebenfalls Versicherungsschutz vorliegen
- Turnierteilnahme:
Immer dann, wenn das Pferd an Turnieren oder Pferderennen teilnimmt, ist diese Versicherungsleistung erforderlich
- Flurschaden:
Jedes Pferd kann durchgehen oder von der Weide ausreißen, Schäden, die unterwegs entstehen, sind so abgedeckt
- Deckschäden:
Ein Deckhengst muss gegen Schäden bei gewollten oder ungewollten Deckakten versichert sein
- Reitbeteiligung:
Immer dann, wenn man ein Pferd mit anderen zusammenhält, muss dieser Punkt im Leistungsumfang enthalten sein
- Kutsch- und Schlittenfahrten:
Wer privat mit Kutsche oder Schlitten unterwegs ist, sollte vorsorgen
- Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden:
Je höher die Deckungssumme, umso besser. Beim Versicherungsabschluss sollte man unbedingt auch auf die maximale Deckungssumme pro Jahr achten
Bei Sonderfällen wie Fohlen oder Gnadenbrotpferden können einzelne Punkte entfallen. Wer einen Deckhengst oder eine Zuchtstute hält, muss darauf achten, dass die besonderen Schadensfälle, die hier eintreten können, mitversichert sind.
Sonstige Absicherungen
Neben den versicherten Risiken in der Pferdehalterhaftpflicht, die unmittelbar mit den Schäden zu tun haben, die das Pferd verursacht hat, sollten die Überprüfung von Schadensersatzansprüchen, die gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter und der Versicherungsschutz bei Forderungsausfällen in der Pferdehalterhaftpflicht enthalten sein. Als Zusatzleistung lohnt es sich oft, das Pferd gegen Mietsachschäden zu versichern, die an gemieteten Pferdeboxen, Koppeln oder Pferdeanhängern entstehen können.








