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Flurschaden – Deckschaden

Flurschäden und Deckschäden unbedingt in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichern!
Zwei häufige Schadensereignisse bei der Pferdehaltung sind Flurschäden und Deckschäden. Während Flurschäden bei jedem Pferd – sogar schon bei einem jungen Fohlen – entstehen können und damit immer mitversichert sein sollten, braucht man Deckschäden nur bei Hengsten.

Flurschäden – Wenn Pferde eigene Wege gehen
Immer dann, wenn ein Pferd die Weide oder den Stall unbeaufsichtigt verlässt, besteht die Gefahr von Flurschäden. Gemeint sind damit Sachschäden, die ein Pferd auf Äckern oder in Gärten anrichtet. Dies können Ernteausfälle, Biss-Schäden an Bäumen oder Sträuchern oder Schäden am Boden sein. Im Zusammenhang mit der Versicherung von Flurschäden ist auch der Passus in der Pferdehalterhaftpflicht, der Vorschriften über die Höhe von Zäunen ausschließt. Flurschäden können allerdings auch bei einem Ausritt entstehen, zum Beispiel wenn das Pferd sich erschrickt und durchgeht. Entstandene Schäden sollten sofort dem Grundbesitzer und anschließend der Pferdehalterhaftpflichtversicherung gemeldet werden. Abgerechnet wird der Flurschaden – der in jeder Pferdehalterhaftpflicht mit enthalten sein sollte – bis zur Höhe der Deckungssumme für Sachschäden.

Nicht nur Hengsthalter müssen Deckschäden in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichern!
Sind die Deckschäden mitversichert, dann haftet die Pferdehalterhaftpflicht immer dann, wenn bei einem Deckakt Schäden entstehen. Beim Versicherungsabschluss ist darauf zu achten, dass die Pferdehalterhaftpflicht gewollte und ungewollte Deckakte mit einschließt. Bei ungewollten Deckakten sind nicht nur eventuelle Verletzungen der Stute versichert. Auch dann, wenn ein Hengst eine wertvolle Zuchtstute deckt, haftet die Pferdehalterhaftpflicht und reguliert den entstandenen Schaden für den Stutenhalter: Den Zuchtausfall, die Kosten für eine Abtreibung oder die Aufzucht des ungewünschten Fohlens.



Bei gewollten und ungewollten Deckakten sind Verletzungen, die der Hengst der Stute zufügt versichert – und obwohl die Gefahr relativ gering ist: Auch Stuten können Deckschäden verursachen, zum Beispiel, indem Sie den Hengst wegbeißen oder nach ihm ausschlagen. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollte jedes unkastrierte Pferd gegen Deckschäden versichert sein.