Kutschfahrt – Schlittenfahrten
Private Kutsch- oder Schlittenfahrt richtig versichern
Pferdehalter, die ihr Pferd auch als Zugtier einsetzen, brauchen einen speziellen Versicherungsschutz in der Pferdehalterhaftpflicht. Denn dieses Risiko muss extra versichert werden. Je nachdem, wie das Pferd bei Kutsch- und Schlittenfahrten eingesetzt wird, gibt es verschiedene Versicherungsoptionen.
Leistungsumfang der Versicherungsoption für Kutsch- und Schlittenfahrten
Wird ein Pferd zu privaten Zwecken vor Kutsche oder Schlitten gespannt, sind daraus entstehende Schäden in der Regel in der Pferdehalterhaftpflicht mit abgesichert. Mit im Versicherungsumfang enthalten sind meist auch gelegentliche Personenbeförderungen. Dabei darf jedoch kein Entgelt verlangt werden. Sobald aber das Pferd als gewerbliches Zugtier genutzt wird, zum Beispiel für Kremser- oder Planwagenfahrten oder für Hochzeiten, reicht der Versicherungsschutz über die private Pferdehalterhaftpflicht nicht mehr aus. Dann muss eine zusätzliche Kutschenhaftpflicht oder eine sogenannte Zugtierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Über die Pferdehalterhaftpflicht sind Schäden versichert, die bei Kutschfahrten entstehen und zwar sowohl aus dem Kutschenbetrieb heraus als auch direkt durch das Zugtier. Die Versicherung haftet im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Allerdings umfasst der Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflicht nicht die Schäden, die an der Kutsche selbst entstehen.
Haftungsumfang der Pferdehalterhaftpflicht prüfen
Bevor man sich für eine bestimmte Pferdehalterhaftpflicht sollte man in Bezug auf den Versicherungsschutz für private Kutsch- und Schlittenfahrten einige Punkte prüfen:
- Ist diese Leistungsoption beitragsfrei mitversichert oder erhöht sich die Versicherungsprämie
- Gibt es Beschränkungen für private Kutsch- und Schlittenfahrten in Bezug auf die Häufigkeit? In vielen Pferdehalterhaftpflichtversicherungen findet sich der Passus „gelegentlich“
- Gibt es eine maximale Anzahl an Personen, die bei privaten Kutsch- und Schlittenfahrten mitfahren dürfen.
Gerade bei Kutsch- und Schlittenfahrten ist das Unfallrisiko hoch, so dass für diesen Fall ein ausreichender und zuverlässiger Versicherungsschutz in der Pferdehalterhaftpflicht ausgesprochen wichtig ist.








