Reitbeteiligung
Zusatzrisiko Reitbeteiligung
Bei einer vorhandenen Reitbeteiligung bestehen zusätzliche Risiken, die in der Pferdehalterhaftpflicht mit abgedeckt werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Reitbeteiligung vom Fremd- oder Gastreiterrisiko stark unterscheidet. Beide Fälle müssen als extra Punkte mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Was ist eine Reitbeteiligung?
Bei einer Reitbeteiligung teilen sich zwei Personen ein Pferd. Neben dem Tierhalter gibt es jemanden, der sich regelmäßig um das versicherte Pferd kümmert – mit allen Pflichten wie Ausmisten, Füttern, Pflegen und Reiten. Im Gegenzug dafür erhält die Person manchmal eine finanzielle Beschädigung, in der Regel wird dies bei der Reitbeteiligung jedoch mit der Möglichkeit, das Pferd zu reiten, honoriert. Tierhalter, die ihr Pferd mit einer Reitbeteiligung halten, müssen diese unbedingt in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichern. Sonst gibt es im Schadensfall schnell rechtliche Probleme und die Schadensregulierung durch die Pferdehalterhaftpflicht ist fraglich.
Versicherungsschutz der Reitbeteiligung
Rein rechtlich ist die Reitbeteiligung dem Tierhalter, der gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Pferdehalterhaftpflicht nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet, die das Pferd der Reitbeteiligung zufügt. Allerdings bieten verschiedene Versicherungen Spezialtarife an, in denen dieses Risiko für die Reitbeteiligung mitversichert ist. Personen mit Reitbeteiligung am versicherten Pferd sind von Regressforderungen, die aus falscher Behandlung des Pferdes entstehen können, ausgenommen. Bei der Prüfung der Vertragsbedingungen einer Pferdehalterhaftpflicht sollte darauf geachtet werden, ob die Reitbeteiligung namentlich genannt werden muss oder nicht. Die Tarife für diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich meist in der Beitragshöhe.
Personen, die eine Reitbeteiligung wahrnehmen, sollten immer eine private Unfallversicherung abschließen. Alternativ gibt es spezielle Unfallversicherungen für Reiter, die jedoch nur dann haften, wenn es sich um einen Reitunfall handelt. Allgemeine private Unfallversicherungen haften dagegen bei allen Unfällen, die dem Versicherungsnehmer im Privat- und Freizeitbereich zustoßen.








