Turnierteilnahme
Turnierteilnahme mitversichert? Wichtiger Leistungsumfang für Sportreiter
Wer sein Pferd nicht nur als entspannendes Hobby hält, sondern darüber hinaus echten Pferdesport betreibt, braucht eine Pferdehalterhaftpflicht, in der die Turnierteilnahme mitversichert ist. Wer mit seinem Pferd zu Turnieren fährt, stößt auf verschiedene Fremdrisiken, die nur über eine Pferdehalterhaftpflicht mit Turnierteilnahme abgedeckt werden können.
Wer sollte die Turnierteilnahme in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichern?
Jeder, der Turniere besucht, braucht diesen zusätzlichen Versicherungsschutz. Dabei ist zu beachten, dass Pferderennen in diese Leistungsoption meist nicht mit eingeschlossen sind, da hier ein höheres Risiko für Unfälle oder Schäden besteht. Nicht zu vergessen ist hier, dass auch der Transport des Tieres zum Turnier und wieder zurück versichert sein muss, darüber hinaus auch alle zum Turnier gehörenden Trainings und notwendigen Fahrten.
Verschiedene Grundsatzurteile haben die Haftung der Pferdehalterhaftpflicht mit Turnierteilnahme bestätigt. So besagt zum Beispiel das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom April 1984, dass die Pferdehalterhaftpflicht auch einem Teilnehmer gegenüber haftbar ist, der durch das versicherte Pferd auf einem Reitturnier mit Siegerehrung und Ehrengalopprunde verletzt wurde.
Sorgfaltspflicht des Pferdehalters auf einem Turnier
Durch die besonderen Bedingungen auf einem Turnier werden an den Tierhalter besondere Ansprüche gestellt: Es befinden sich viele Menschen und Tiere auf engem Raum, das eigene Tier ist übermäßig nervös und damit auch für den Halter unberechenbar. Andererseits nimmt der Tierhalter diese erhöhten Risiken in Kauf und sichert sich mit der Pferdehalterhaftpflicht mit Turnierteilnahme für den Schadensfall ab. Aber auch an den Veranstalter des Turnieres bestehen besondere Anforderungen. So hat er dafür zu sorgen, dass unnötige Gefahren vermieden werden, ansonsten kann er wegen eines sogenannten „Organisationsverschuldens“ haftbar gemacht werden.
Wer an Turnieren teilnimmt, sollte unbedingt die zusätzliche Option Mietsachschäden in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichern. Bei dieser Leistung besteht Versicherungsschutz, bei Schäden, die ein Pferd auf gemieteten Koppeln, an gemieteten Boxen oder in geliehenen Pferdetransportanhängern verursacht.








